Eine Raupe und seine magische Verwandlung zu einem Schmetterling zu beobachten, gleicht einem Wunder. Ein Erlebnis, das vor allem mit Kindern große Freude bereitet. Mit Demut begegnet man anschließend den fragilen, flatterhaften Geschöpfen.
Fragil sind sie aber nur deshalb, weil sie den Eingriffen des Menschen in die Natur nicht gewachsen sind. Deshalb begibt man sich beim Sammeln der Eier bzw. Raupen – zurecht – schnell in die Illegalität. Was müssen SchmetterlingsfreundInnen also hierbei beachten?
Mit der Beobachtung der verschiedenen Stadien eines Schmetterlings erblickt nicht nur ein neuer Falter das Licht der Welt. Auch ein Bewusstsein für den dringenden Schutz der bedrohten Tierarten wird geboren. Schließlich sind jeder zweiter Tagfalter und 40 % der Nachtfalter bedroht.
In Wald und Wiese auszuschwirren, um die bedrohten Tiere zu retten, ist aber weniger hilfreich. Und man tut der Natur auch oft keinen Gefallen: Schließlich können verschleppte, nicht heimische Falter auch unerwünschte Folgen für die Natur und andere Schmetterlinge haben – siehe Buchsbaumzünsler oder Kastanienminiermotte. Deren Ausbreitung hat in vielen Gärten zur Anwendung von Spritzmitteln geführt, die aber immer auf alle Schmetterlingsarten wirken, die damit in Berührung kommen.
Auf der anderen Seite brauchen viele Raupen ganz spezielle Futterpflanzen und verhungern, wenn sie nicht direkt auf ihre Futterpflanze gesetzt werden.
9 Bundesländer. 9 Gesetzeslagen.
Der Naturschutz fällt rechtlich gesehen in die Kompetenzen der Bundesländer. Es gibt also neun verschiedene Naturschutzgesetze. Welche Tier- und Pflanzenart geschützt ist, variiert von Bregenz bis nach Wien. In Vorarlberg stehen beispielsweise alle Tagfalter, mit Ausnahme von Haus- und Vorratsschädlingen, in allen Entwicklungsstadien streng unter Schutz.
Wenn du eine Raupe aufziehen möchtest, musst du dir daher in manchen Bundesländern erst eine Erlaubnis von der Naturschutzbehörde holen! In den Kernzonen von Nationalparken und Biosphärenparken sowie in den österreichischen Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Tieren (sowie Pflanzen und Pilzen) und ihren Entwicklungsstadien generell verboten. In einigen Bundesländern muss man sogar bewilligen, dass man den ausgewachsenen Falter freilässt. Für Lehrzwecke in Schulen oder Kindergärten gibt es teilweise Ausnahmen. Die Entnahme streng geschützter Arten aus der Natur ist immer bewilligungspflichtig.
Schmetterlingseier und Raupen per Post?
Auch der Einkauf von Schmetterlingseiern über diverse Internetbörsen ist teilweise problematisch. Es kam schon vor, dass die Raupen vorzeitig geschlüpft sind und verhungert im Postkasten geliefert wurden. Andere haben sich bereits verpuppt und fanden als Falter ein klägliches Ende im Paket.
Wenn man trotzdem welche bestellen möchte, sollte man Wanderfalter wie den Distelfalter oder Admiral in Betracht ziehen, da sie selbst große Strecken zurückliegen, weit verbreitet sind und so nicht unabsichtlich in neue Gebiete eingeschleppt werden können.
"Wenn man Schmetterlinge fördern will, dann ist die wirksamste Methode die gezielte Verbesserung des Lebensraumes durch natürliche Blumenwiesen und heimische Sträucher und Bäume. Dazu ein Verzicht auf Pestizide. Eine Zucht kann dann manchmal als Start für die Wiederbesiedlung eines Lebensraumes zusätzlich sinnvoll sein. Eine Zucht allein hat aber zumeist keinen Nutzen für den Naturschutz." Marion Jaros, Schmetterlingszüchterin
Lebensräume schützen = Schmetterlinge retten
Da den Faltern durch u.a. die Intensivierung der Landwirtschaft buchstäblich die Lebensgrundlage unter den Beinchen weggezogen wird, müssen – neben der Politik – wir GärtnerInnen dafür sorgen, dass diese intakt bleiben. Giftige Spritzmittel, englischer Rasen, Thujenhecken und tote, künstliche Steinflächen im eigenen Grün sind Tabu. Dafür kehrt mit den richtigen Schmetterlingspflanzen das bunte, vielfältige Leben in deinen Garten zurück!
Zücke den Kalender für die großen Schmetterlings-Zählaktionen 2019:
Der Aurorafalter – auf der Suche nach dem Frühlingsbotschafter
7. März bis 2. Juni 2019
Zeig her deine Schmetterlinge im Garten!
4. Juli bis 28. Juli 2019
Falls du die kostenlose App „Schmetterlinge Österreichs“ noch nicht installiert hast, kannst du sie hier herunterladen:
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