Das EU Restoration Law zielt darauf ab, zerstörte Ökosysteme wiederherzustellen. Wie unsere bedrohten Schmetterlinge, Bienen und Co. davon profitieren? Wir haben beim österreichischen Vertreter der Europäischen Kommission, Martin Selmayr, nachgefragt:
Welche langfristigen Vorteile erwarten Sie von der erfolgreichen Umsetzung des Nature Restoration Law für die Menschen in Europa und die Umwelt im Allgemeinen?
Martin Selmayr: Das Gesetz ist eine Investition in unsere Ernährungssicherheit, unsere Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel, unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Es wird dazu beitragen, die Leistungen zu sichern, welche die Natur kostenlos für uns erbringt, wie das Filtern von Wasser und Luft, die Bestäubung von Pflanzen und den Schutz vor Hochwasser. Ohne Natur geht auch in der Wirtschaft nichts. Mehr als die Hälfte der weltweiten Wirtschaftsleistung hängt von einer intakten Natur ab.
Welche Rolle spielt das Renaturierungsgesetz im Rahmen des European Green Deal und wie wird es dazu beitragen, die Klimakrise und das Artensterben zu bekämpfen?
Martin Selmayr: Das Gesetz ist eine zentrale Säule des europäischen Grünen Deals, der Europa bis spätestens 2050 klimaneutral machen soll. Durch die Wiederbelebung von Ökosystemen kann mehr als ein Drittel aller bis 2030 erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Allein durch die Wiederherstellung entwässerter Torfmoore würden die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen in Europa um rund ein Viertel sinken.
Welche konkreten Maßnahmen sind im "Nature Restoration Law" vorgesehen, um die Renaturierung von Ökosystemen bis 2050 zu erreichen?
Martin Selmayr: Wir müssen in vielen Bereichen ansetzen, wie Land- und Meereslebensräume, Bestäuber, Landwirtschaft, städtische Gebiete, Flüsse und Überschwemmungsgebiete sowie Wälder. Ein Beispiel: Der Rückgang der Bestäuber wie etwa Schmetterlinge oder Bienen soll bis 2030 gestoppt werden, sodass ihre Populationen wieder steigen. Weltweit sind mehr als drei Viertel der Nahrungsmittelpflanzenarten auf Bestäuber angewiesen.
Welche Herausforderungen könnten bei der Umsetzung des Gesetzes auftreten?
Martin Selmayr: Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Rat und dem Europäischen Parlament. Wir hoffen, dass es bald zu einer Einigung kommt, sodass das Gesetz rasch in Kraft treten kann. Dann sind die Mitgliedstaaten am Zug.
"Klar ist: wir müssen eher heute als morgen mit der Wiederherstellung der Natur beginnen." - Martin Selmayr
Welche Auswirkungen wird das Gesetz auf die Landwirtschaft haben, insbesondere in Bezug auf die Nutzung fruchtbarer Böden und die Ernährungssicherheit?
Martin Selmayr: Bis zu 70 % der Böden in der EU sind nicht gesund. Stark erodierte Ackerflächen verursachen in der EU Produktivitätseinbußen in der Landwirtschaft von 50 Milliarden Euro pro Jahr. Hier setzt das Gesetz an. Es soll die biologische Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen verbessern und die Ernährungssicherheit Europas stärken. Es geht um die Lebensgrundlage unserer Landwirt:innen, die uns Tag für Tag mit Lebensmitteln versorgen. Die Erzeugung gesunder Lebensmittel ist die Grundlage unserer gemeinsamen Agrarpolitik.
Welche weiteren Schritte sind nun in Österreich notwendig, um sicherzustellen, dass das Gesetz effektiv umgesetzt wird und die Ziele bis 2050 erreicht werden?
Martin Selmayr: Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur basiert auf einer Verordnung, das heißt es ist überall in der EU direkt anwendbar. Österreich und alle anderen Mitgliedstaaten sind aufgefordert, der Europäischen Kommission nationale Wiederherstellungspläne zur Bewertung vorzulegen. Außerdem müssen sie regelmäßig über ihre Fortschritte berichten.
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Über Martin Selmayr:
Martin Selmayr ist seit November 2019 Leiter der Europäischen Kommissionsvertretung in Wien. Zuvor war er Kabinettchef von Jean-Claude Juncker, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, und später Generalsekretär der Kommission. Er hat Jura in Genf, Passau, am King's College London und an der Universität von Kalifornien (Berkeley/Davis) studiert, sowie an der Universität Passau promoviert und ist Honorarprofessor für Wirtschafts- und Finanzrecht an der Universität Saarbrücken.