Blühende Gemeinden #unsereblumenwiese Teilnahmebedingungen

Der Projektcall „Blühende Gemeinden - #unsereblumenwiese“ finanziert und ermöglicht Gemeinden und Organisationen Projektideen zur Schaffung von naturschutzfachlich howertigen Blühflächen zu realisieren. Blühendes Österreich - Billa gemeinnützige Privatstiftung stellt insgesamt € 250.000,- zur Verfügung.

Wer führt das Projekt durch?

Veranstalterin des Bewerbs ist Blühendes Österreich – BILLA gemeinnützige Privatstiftung (in Folge Blühendes Österreich), IZ NÖ Süd, Str. 3, 2355 Wiener Neudorf.

Die Projektpartner:innen

Für die fachliche Begleitung konnte die Initiative "Natur im Garten" gewonnen werden. Der Österreichische Gemeindebund ist mit Präsident Johannes Pressl und die Österreichische Gartenbau-Gesellschaft mit Susanna Dürr als Jurymitglieder integriert. 

Wer kann einreichen?

Als Projektwerber:innen sind zugelassen:

  • Organisationen mit Sitz in Österreich
  • Österreichische Gemeinden

Mehrfachteilnahmen sind erlaubt. Vertragspartner:in ist die oder der Hauptverantwortliche der Projektumsetzung. 

Die Teilnahme des/der Projektwerber:in ein einem der drei Blühende Gemeinden #unsereblumenwiesen-Webinare (Thema: Anlage einer Naturwiese & Best Practice, Erfahrungen, Probleme, Lösungen) in der Zeit von April bis Anfang Juni 2025 ist verpflichtend. 

Termine: 14. Mai, 10:00 bis 11:00 Uhr 3. Juni, 17:00 bis 18:00 Uhr, 18. Juni, 13:00 bis 14:00 Uhr

Ebenso verpflichtend die Teilnahme am zweitägigen Workshop im Dezember 2025 in St. Pölten für die von der Jury ausgewählten künftigen Projektpartner:innen.

Es wird maximal ein Projekt pro Projektwerber:in finanziell unterstützt.

Wer kann nicht einreichen?

Zum Bewerb Blühende Gemeinden #unsereblumenwiese nicht zugelassen sind:

  • Politische Organisationen und politische Vorfeldorganisationen
  • Einzelpersonen
  • Unternehmer:innen bzw. Mitarbeiter:innen gewinnorientierter Organisationen, die betriebsbezogene Investitionen planen (ausgenommen Bildungseinrichtungen)

Welche Projekte werden finanziert?

  • Projekte, die zur Erhöhung der Artenvielfalt und Biodiversität beitragen
  • Sachkosten für die Neuanlage von mehrjährigen Blühflächen (Finanzierung von Saatgut, heimische Heckensträucher und Streuobstbäume, Werkzeug sowie Material für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation)
  • Hinweis: Personalkosten (z.B. Arbeitsaufwand durch Gemeinde- oder Bauhofmitarbeiter:innen gelten als Eigenmittel und werden nicht finanziert).
  • Das eingereichte Projekt darf sich noch nicht in der Umsetzung befinden
  • Die max. Finanzierungssumme liegt bei € 15.000,- pro Projekt
  • Die Gesamtkosten eines eingereichten Projekts dürfen € 50.000,- nicht überschreiten
  • Eine Mindesteinreichsumme gibt es nicht
  • Das Projekt muss bis 31.12.2027 abgeschlossen werden
  • Es gilt eine Haltepflicht der Fläche für mindestens 10 Jahre

Folgende weitere Kriterien hat ein Projekt darüber hinaus zu erfüllen:

Allgemeine und naturschutzfachliche Qualität

  • Das Projekt hat eine positive Wirkung auf eine Fläche und trägt zu mehr Biodiversität und Artenvielfalt bei. Reine Informations- und Sensibilisierungskampagnen werden nicht finanziert.
  • Das Projekt erfüllt die allgemeinen Kriterien: Schlüssigkeit des Projekts und Vollständigkeit der Einreichung.
  • Das geplante Projekt wird in Österreich umgesetzt und hat einen regionalen Bezug.
  • Die Umsetzung des Projekts hat klar erkennbare oder messbare Ergebnisse und Ziele zur Folge.

Zeitlicher Rahmen der eingereichten Projekte

  • Projektstart: Die Umsetzung des eingereichten Projekts beginnt frühestens ab 01.01.2026.
  • Projektende / Umsetzungsfrist: Das eingereichte Projekt muss bis spätestens 31.12.2027 umgesetzt sein. 

Das geplante Projekt erfüllt Qualität im Sinne der Nachhaltigkeit/Langfristigkeit

  • Das Projekt hat eine nachhaltige und längerfristige Wirkung.
  • Die für die Umsetzung benötigte Fläche / der Lebensraum ist über den finanzierten Projektzeitraum rechtlich gesichert.
  • Die Plausibilität der Realisierung des geplanten Projekts ist nach Ansicht der Jury und des Veranstalters gegeben.
  • Der/die Projektwerber:in verfügen über ausreichend Kapazitäten, um das Projekt entsprechend der Beschreibung und gemessen an den Zielen zeitgerecht umzusetzen.

Welche Finanzierung und Unterstützung gibt es?

Blühendes Österreich stellt insgesamt € 150.000,- zur Finanzierung der ausgewählten Projekte zur Verfügung. Zusätzlich werden Workshops, AwardCelebration sowie begleitende Medienarbeit und Kommunikation finanziert.

Ablauf und Entscheidungswege

  • Die Projekt-Einreichung ist von 15. April 2025, 00:00 Uhr bis 02. Juli 2025, 23:59 Uhr, möglich.
  • Das Online-Dokument Einreichung Blühende Gemeinden #unsereblumenwiese muss für eine erfolgreiche Teilnahme vollständig ausgefüllt sein (im Einreichformular auf unserer Website reicht es zu speichern).

Die Erstbeurteilung, Bewertung und Erstellung einer Shortlist führt ein Expert:innenteam bestehend aus Mitarbeiter:innen von Blühendes Österreich und "Natur im Garten" durch. 

Über die Vergabe der Finanzierung entscheidet eine Jury. Diese setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Die Jury bestimmt und nominiert aus der Shortlist die Gewinner:innen. Die Benachrichtigung der Gewinner:innen erfolgt per Email bis spätestens 30. September 2025.

Die Gewinner:innen werden in Folge durch das Team von Blühendes Österreich und durch ausgewählte Mentor:innen und naturschutzfachliche Expert:innen von Natur im Garten bei der Finalisierung des Projektkonzepts unterstützt. Dies geschieht im Rahmen einer Academy mittels Workshops, Vorträgen und Netzwerktreffen. 

  • Die Benachrichtigung der Gewinner:innen erfolgt per Email bis spätestens 30. September 2025.
  • Anfang Oktober findet ein österreichisches Publikumsvoting über die Medienkanäle von BILLA AG und Blühendes Österreich zur Wahl zum "Publikumssieger" statt.
  • Die AwardCelebration findet im Rahmen des Geburtstagsabends von 10 Jahre Blühendes Österreich am 16. Oktober im Naturhistorischen Museum in Wien statt.
  • Start des Projekts ist ab 1. Jänner 2026 möglich.
  • Die Umsetzung des Projekts muss bis 31. Dezember 2027 erfolgen.

Die finanzierten Projektwerber:innen erhalten neben der finanziellen Unterstützung ein naturschutzfachliches und individuelles Coaching und Mentoring sowie mediale Begleitung.

Ist die Umsetzung des Projekte des/der jeweiligen Finalist:innen möglich und werden die für das Projekt nötigen Finanzierungsvorgaben umgesetzt, wird der Projektvertrag zwischen den Gewinner:innen und der Blühendes Österreich bis spätestens Ende Jänner 2026 abgeschlossen. Blühendes Österreich unterstützt finanziell und begleitet bei der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

In Folge werden die Projekte der Gewinner:innen finanziert und es erfolgt die Umsetzung der Projekte. 

Finanzierung

Überweisungen der Projektfinanzierung Blühende Gemeinden #unsereblumenwiese werden gestaffelt und sind an jeweilige Projektzielerreichungen gemäß Einreichung und damit direkt an die Projektberichte geknüpft.

So erfolgt die Finanzierung: Zwei Drittel direkt nach Vertragsabschluss, ein Drittel nach Projektabschluss und nach vollständig eingereichtem und geprüftem Projektendbericht.

Für die Abfuhr allfällig anfallender Ertragsteuern aus dem Gewinn sorgt der/die Gewinner:in.

Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der/die Gewinner:in verantwortlich.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einräumung von Rechten an Fotos und Inhalten

Durch die Projekteinreichung räumen die die Einreicher:innen Blühendes Österreich – Billa gemeinnützige Privatstiftung, Billa Aktiengesellschaft und den Projektpartner:innen "Natur im Garten" und der Österreichischen Gartenbaugesellschaft unentgeltlich das nicht-exklusive räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung der Inhalte ein. Dieses Recht umfasst insbesondere die Veröffentlichung, sowohl online als auch offline, auf Datenträgern, in Printmedien, Foto, Websites, interne Kommunikation per Newsletter, Mitarbeiter-App und Filialnews und bei Veranstaltungen – unabhängig vom Medium. Dies beinhaltet auch das Recht zur Veränderung, Vervielfältigung, Übersendung, Veröffentlichung und Weiterentwicklung sowie zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ohne Anspruch auf Vergütung.

Der/die Projekteinreicher:in stellt dazu unentgeltlich Fotomaterial des Projekts (unter Angabe der Fotocredits) zur Verfügung.

Wenn die Projekteinreicher:innen nicht Hersteller:innen der überlassenen Fotos sind, garantieren sie, dass die Rechtseinräumung zur Weitergabe und Nutzung erteilt ist. Das Gleiche gilt für allenfalls auf den überlassenen Fotos abgebildete Personen.

Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

Der/die Projekteinreicher:in stimmt ausdrücklich zu, dass die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zum Zweck der Abwicklung des Projekts verwendet und im notwendigen Ausmaß an Dritte weitergegeben werden dürfen; ferner der Name bzw. die Bezeichnung als Gewinner:innen der Calls „Blühende Gemeinden #unsereblumenwiese“ von Blühendes Österreich, Billa Aktiengesellschaft, REWE Int. Dienstleistungs GmbH (Buchhaltungsabteilung) sowie der Projektpartner:innen "Natur im Garten" und der Österreichischen Gartenbaugesellschaft  in bestehenden und zukünftigen analogen und digitalen Medien veröffentlicht werden dürfen.

Diese Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann vor Vertragsabschluss jederzeit schriftlich per E-Mail an office@bluehendesoesterreich.at widerrufen werden.

Im Falle des Widerrufes werden die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nicht weiterverwendet und mit Wirkung für die Zukunft gelöscht. Der/die Projektwerber:in scheidet einschließlich Projekt jedoch aus dem Projektverfahren aus.

Die Veranstalterin ist dazu verpflichtet vom Förderempfänger alle zur Überprüfung des Fördervorhabens dienenden Unterlagen bis zum Ablauf von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der Förderung bzw. bei Teilzahlungen ab Ende der Auszahlung der letzten Förderungstranche aufzubewahren. Die Daten von Projektwerber:innen, welche nicht Förderempfänger sind, werden nicht gespeichert.

Mehr zum Datenschutz im Rahmen der Calls Blühende Gemeinden #unsereblumenwiese hier.

Fragen & Kontakt

Als Ansprechpartnerin steht Ines Lemberger (unter office@bluehendesoesterreich.at oder Montag bis Donnerstag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr telefonisch unter +431 361 973 00 oder +43 664 88992247) zur Verfügung.